Die Zahl der asylberechtigten Flüchtlinge in Deutschland hat sich laut Informationen des Newsletters „Migration und Bevölkerung“ (MuB) in den letzten zehn Jahren halbiert. MuB beruft sich hierbei auf die Daten des Ausländerzentralregisters (ARZ), das die Gesamtzahl der Ausländer, die sich aus Asyl-, Flucht- oder sonstigen humanitären bzw. Schutzgründen in der Bundesrepublik aufhalten, erfasst. Während 1997 noch insgesamt 177.339 Personen asylberechtigt waren, so haben sich nach Angaben der ARZ offiziell am 31. Dezember 2007 nur noch 63.364 asylberechtigte Flüchtlinge sowie 19.776 Asylsuchende in Deutschland aufgehalten. Von den Asylberechtigten haben 92,1 Prozent eine unbefristete und 5,1 Prozent eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
In den meisten Mitgliedsstaaten der EU erhalten damit prozentual mehr Asylbewerber Schutz als in Deutschland. Während hierzulande nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel sechs von hundert Flüchtlingen als Asylbewerber anerkannt werden, erhalten 23 von 100 Flüchtlingen im europäischen Durchschnitt asylrechtlichen Schutz, das Vierfache der deutschen Quote also. Die Unterschiede werden noch deutlicher, wenn einzelne Herkunftsländer betrachtet werden. So erhält beispielsweise in Resteuropa jeder dritte irakische Flüchtling Asyl, während in Deutschland (trotz der erhöhten Anzahl der Anträge) nicht einmal vier Flüchtlinge von 100 eine Anerkennung bekommen.
Als Grund für den deutlichen Rückgang werden von MuB die Änderungen der rechtlichen Grundlage angeführt (1997: Ausländergesetz, 2007: Aufenthaltsgesetz). Dies habe jedoch nicht nur die Zahl der Aufenthaltstitel reduziert, sondern beispielsweise auch die geschlechtsspezifische Verfolgung als neuer Flüchtlingstatbestand eingeführt.
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