Zuunterscheiden sind Privat Kredite und Bankkredite. Beim Privatkredit gibt eine Privatperson meist einer anderen Privatperson oder Firma einen Kredit, wobei im Gegensatz zu dem Bankkredit keinerlei Geldschöpfung stattfindet. Beim Privat-kredit verzichtet also die Kredit gebende Person auf das als Kredit gewährte Geld und kann als Entschädigung für den Liquiditätsverzicht und das eingegangene Risiko die Zahlung von Zinsen verlangen. Eine Bank, die Kredit gibt, schöpft durch die Kreditvergabe stets zusätzliches Geld und leistet demnach keinen Verzicht. Dennoch fordern Banken mit den gleichen Begründungen (Verzicht auf Liquidität, Risikoprämie) ebenfalls die Zahlung von Kreditzinsen, wobei das Ausfallrisiko/Konkursrisiko des Kreditnehmers für die Bank mit steigenden Kreditzinsen ebenfalls ansteigt. Auch bei der Barauszahlung eines Bankkredites erleidet eine Geschäftsbank i. d. R. keinen Liquiditätsverlust, da bei der Kreditvergabe entstehende Kreditforderungen häufig notenbankfähig sind und bei der Zentralbank in Zentralbank- und Bargeld getauscht werden können.
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