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3.11.2009 - Beglaubigung

Beglauging bedeutet ein Vermerk von Echtheit für eine Urkunde. Man kann dabei ein Unterschied machen zwischen Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften. So kann Beglaubigung von eine Unterschrift bestätigen, das der Urkunde von der Person ist, von die der Urkunde ausgestellt ist. Auf der andere Seite bestätigt mit Beglaubigung einer Abschrift eine Übereinstimmung mit Haupschrift. Auch Übersetzungen von Urkundenübersetzer können beglaubigt werden.

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